Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden 2002 erstmals die Gebäude- und Anlagentechnik in ihrer Gesamtheit betrachtet. Mit Hilfe der Anlagen-Aufwandszahl ep kann die energetische Qualität von heiz- und und raumlufttechnischen Anlagen bewertet werden – um die geforderten Primärenergie-Grenzwerte einzuhalten oder sie sogar zu unterschreiten.
Diese Zahl ist jedoch unmittelbar abhängig von der Qualität der Gebäudehülle und somit vom Jahres-Heizwärmebedarf Qh.
2020 wurden dann die EnEV durch das Gebäudeenergiengesetz (GEG) ersetzt. Dadurch wurden sämtliche Regeln zusammengefasst.
Wir können alle Berechnungen und Nachweise, die entsprechend dem GEG erforderlich sind, durchführen.