Energieeinsparverordnung (EnEV) - GebäudEnergienGesetz (GEG)
Betrachtung der Gesamtheit der Gebäude- und Anlagentechnik
Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden 2002 erstmals die Gebäude- und Anlagentechnik in ihrer Gesamtheit betrachtet. Mit Hilfe der Anlagen-Aufwandszahl ep kann die energetische Qualität von heiz- und und raumlufttechnischen Anlagen bewertet werden – um die geforderten Primärenergie-Grenzwerte einzuhalten oder sie sogar zu unterschreiten.
Diese Zahl ist jedoch unmittelbar abhängig von der Qualität der Gebäudehülle und somit vom Jahres-Heizwärmebedarf Qh.
2020 wurden dann die EnEV durch das Gebäudeenergiengesetz (GEG) ersetzt. Dadurch wurden sämtliche Regeln zusammengefasst.
Wir können alle Berechnungen und Nachweise, die entsprechend dem GEG erforderlich sind, durchführen.
frühzeitige Planung
Die geforderte Energieeinsparung wird durch die Gebäudehülle in Verbindung mit leistungsstarker und sinnvoller Anlagentechnik erreicht. Eine optimale Planung unterstützt den Weg ins Ziel. Für den reibungslosen Ablauf ist eine seriöse Planung unumgänglich und die einzelnen Ingenieure (einschl. Haustechnikplaner) müssen frühzeitig zusammenfinden.