Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden erstmals die Gebäude- und Anlagentechnik in ihrer Gesamtheit betrachtet. Mit Hilfe der Anlagen-Aufwandszahl ep kann die energetische Qualität von heiz- und und raumlufttechnischen Anlagen bewertet werden – um die geforderten Primärenergie-Grenzwerte einzuhalten oder sie sogar zu unterschreiten.
Diese Zahl ist jedoch unmittelbar abhängig von der Qualität der Gebäudehülle und somit vom Jahres-Heizwärmebedarf Qh.